Aktuell | Bundesdatenschutzgesetz
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
Am 3. Juli 2009 hat der Bundestag die Datenschutznovelle II (Datenhandel) beschlossen, die ab 1. September gilt. Die Datenschutznovelle I (Scoring) wurde bereits am 29. Mai 2009 mit Wirkung zum 1. April 2010 beschlossen.
Die Datenschutznovellen 2009 führen zu weitreichenden Änderungen der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Im Dialogmarketing gilt dann der im Vorfeld scharf kritisierte Paradigmenwechsel vom "Opt-out" zum "Opt-in", der Einführung des grundsätzlich geltenden Einwilligungsvorbehalts für die Verwendung von Daten zu Werbezwecken.
Ende 2008 hatte die Bundesregierung beschlossen, das gültige BDSG aus dem Jahre 2001 zu novellieren. Das Ziel: den Verbraucher effektiver vor Datenmissbrauch schützen. Seit Beginn der Diskussion machte sich der DDV mit intensivem Engagement an den entscheidenden politischen Stellen gegen einen Eingriff des Staates stark. Der Verband hatte sich mit eigenen Forderungen und konstruktiven Vorschlägen an die Politiker gewandt, um bei der Novellierung den Interessenausgleich zwischen Verbraucher und Wirtschaft zu gewährleisten. Das intensive Engagement des DDV und der Schulterschluss mit anderen wichtigen Wirtschaftsverbänden haben einige im ursprünglichen Regierungsentwurf aus dem Dezember enthaltene Restriktionen entschärfen können. Der künftigen Handlungsrahmen für Werbung geben künftig die im Gesetz verankerten Ausnahmeregelungen vor.
Am 1. September 2009 greifen die neuen Datenschutzregelungen für den Datenhandel. Bis dahin gelten die Datenschutzrichtlinien aus dem Jahr 2001.

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